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Betriebsmedizin

​​​​In Kooperation mit meinem Kollegen Dr. med. Heiko Köster aus Ankum biete ich folgende Leistungen an:

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​​​Grundbetreuung

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Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, sich um den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeitenden zu kümmern (ASiG).

Bestellte Betriebsärztin/bestellter Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollen die Arbeitgebenden beraten und unterstützen. Die Grundbetreuung ist für alle Firmen und Unternehmen gleich, sie variiert lediglich im zeitlichen Umfang je nach Anzahl der Beschäftigten und dem Wirtschaftszweig/Gefahrenpotential.

Zur Grundbetreuung gehören die in der DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 (zu§2 Abschnitt 3) angegebenen Aufgabenfelder.

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen

  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

  • Beratungen zu:
    • Arbeitsplatzgestaltung
    • Organisation der ersten Hilfe
    • Arbeitszeiten und Pausenregelungen
    • Fragen der Ergonomie am Arbeitsplatz

  • Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen

  • Betriebsärztliche Sprechstunde

 

Betriebsspezifische Betreuung

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Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung. Hier stehen die für den Betrieb spezifischen Gefahrenpunkte im Zentrum. Der Betreuungsumfang und die Betreuungsleistungen werden für jedes Unternehmen einzeln ermittelt und festgelegt.

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Beratungen:
  • bei Planungen und Neugestaltungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsstätten oder Teilen davon

  • bei Beschaffung technischer Hilfsmittel

  • bei Einführung neuer Arbeitsverfahren und/oder von Gefahrenstoffen

  • bei Arbeitsplatzwechsel aufgrund gesundheitlicher Probleme von Mitarbeitenden

  • im Rahmen des Mutterschutzes

  • im Rahmen von Wiedereingliederungen

  • zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

 

Vorsorgen

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Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen als Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebenden.

Grundlage hierfür ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, kurz ArbMedVV. Die Vorsorgen sollen helfen, arbeitsbedingte gesundheitliche Störungen frühzeitig zu erkennen, um entsprechend reagieren zu können.

Je nach Gefährdungen werden unterschiedliche Vorsorgen notwendig. Diese ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die häufigsten Vorsorgen werden im Rahmen von Tätigkeiten:

  • mit Lärmexposition (ehemals G20)

  • mit Feuchtarbeit (ehemals G24)

  • mit Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39)

  • mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)

  • an Bildschirmgeräten (ehemals G37)

  • mit Atemschutz (ehemals G26.1/2)

durchgeführt.
Diese und andere Vorsorgen biete ich an.

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Eignungsuntersuchungen

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Im Gegensatz zu Vorsorgeuntersuchungen, die präventiv durchgeführt werden, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit zu erhalten, beruhen Eignungsuntersuchungen auf der Überprüfung der körperlichen und psychischen Tauglichkeit für bestimmte berufliche Tätigkeiten.

Beispiele für Eignungsuntersuchungen sind:

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)

  • Tätigkeiten mit Absturzgefährdung (ehemals G41) – Ergometrie als Fremdleistung

  • Tragen von schwerem Atemschutz (nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 7) – Ergometrie Fremdleistung

  • Sehfähigkeitsbescheinigung nach DIN EN ISO 9712

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​Melden Sie sich bei Interesse gerne bei mir!

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© 2024 Praxis für funktionelle Medizin Dr. med. Tina Beekmann-Tapper

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